Vertrauen ist gut, Garantie viel besser
Getreu diesem Motto erhalten Sie grundsätzlich auf die durchgeführten Reparaturen, insbesondere auf die erneuerten Ersatzteile 24 Monate Reparaturgarantie.
Alle Ersatzteile, die wir im Rahmen der Reparaturen Ihrer Geräte verbauen, weisen einen technisch hohen Qualitätsstandard und eine hieraus resultierende zuverlässige Funktionalität auf. Andernfalls wäre eine derartige Garantielaufzeit nicht zu halten.
Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass selbst eine erneuerte Baugruppe nach einiger Zeit ihren Dienst versagt und erneut ersetzt werden muss. Durch einen solchen etwaigen Umstand entstehen Ihnen nach erneuter Reparatur innerhalb der 24-monatigen Garantiezeit keine weiteren Ausgaben.
Die Garantiebedingungen besagen, daß das Ersatzteil, welches innerhalb dieser Zeit einen Defekt bzw. eine Abnutzung aufweist, für Sie kostenfrei ausgetauscht wird. Von der Garantie ausgenommen sind jedoch Schäden durch mechanische Einwirkung oder Störungen, die durch unsachgemäße Benutzung, z.B. Wasser oder Fremdkörper im Mahlwerk, verursacht worden sind.
Erweiterte Garantie
Sie wünschen sich eine erweiterte Garantie – auch außer der geleisteten Reparatur – für Ihr Gerät? Kein Problem! Sprechen Sie unseren Techniker darauf an und er wird die Konditionen für die Erweiterung der Garantie gerne mit Ihnen besprechen. Die Garantie auf die durchgeführten Reparaturen stellt einen ungemein wichtigen Aspekt bezüglich der Kundenzufriedenheit dar. Wir möchten Ihnen hiermit eine zusätzliche Sicherheit bieten, dass die Betreuung Ihrer Geräte durch unseren Service keinerlei versteckte Zusatzkosten aufwirft. Ihr Vertrauen liegt uns sehr am Herzen.